Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz werden alle Wege und Plätze die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen für diese gewidmet. Das Verzeichnis über diese öffentlichen Wege ist auf dem Rathaus einsehbar.
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Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz werden alle Wege und Plätze die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen für diese gewidmet. Das Verzeichnis über diese öffentlichen Wege ist auf dem Rathaus einsehbar.