Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
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Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.