Für die dauerhafte Erlaubnis, eine Schank- und Speisewirtschaft zu führen ist das Landratsamt Miltenberg zuständig. Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, z. B. anlässlich eines Vereinsfestes kann bei der Stadt Amorbach beantragt werden.
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Für die dauerhafte Erlaubnis, eine Schank- und Speisewirtschaft zu führen ist das Landratsamt Miltenberg zuständig. Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, z. B. anlässlich eines Vereinsfestes kann bei der Stadt Amorbach beantragt werden.